Eine Geburt hat im Beisein einer Hebamme stattzufinden, das ist bis heute so gesetzlich geregelt: Österreich im Mutter - Kind - Pass, Deutschland im Mutter - Pass. Die Meldung an das Standesamt ist in einem ganzen Staat gültig, also Landesweit geregelt, der Umgang mit Todesfällen ist in jedem Bundesland anders geregelt, die Zuführung zur Totenbeschau ist der erste Akt zu einem Begräbnis, denn ohne dem Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau darf kein Bestatter tätig werden. Das Mindeste einer Dokumentation ist ein Leichenbegleitschein, der bei frühen Fehlgeburten in Verbindung mit einem Begräbnis auf Kosten der Gesellschaft ausgestellt werden darf. Diese bei der Geburt anwesende Hebamme muss jedes Kind dem Standesamt (früher Kirchengemeinde) melden, sofern das Kind ein Mindestmaß aufweißt (Beispiel: zumindest 35 cm, vor der 18. SSW. gestorben, oder es gibt (wie in Wien seit 17.09.2004 ) eine Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm. Die bei einer Geburt anwesende Hebamme ist auch dazu berechtigt, bei einem im Sterbeprozeß befindlichen Kind oder bei still geborenen Kindern auf Wunsch der Eltern/ Angehörigen eine Nottaufe zu vollziehen. Wie diese Einträge in der Kirchengemeinde von Döbriach aussehen, können Sie auf dieser Seite einsehen. Es handelt sich um notgetaufte Kinder, wo ich die Namen der Eltern im moment noch nicht lesen kann.

alle hier auf dieser Webseite abgebildeten Kinder hatten so ein Bärchen, aber da Kleinzeug auch Mist macht, sah ich mich gewungen, die anderen zu löschen.

notgetaufter Knabe - Namen der Eltern kann ich nicht lesen

http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/doebriach/D06_025-1/?pg=25

Beerdigt: 1858 am Friedhof Döbriach

 

notgetaufter Knabe - Namen der Eltern kann ich nicht lesen

verstorben Laufenberg 15 am 23.3.1860

Mutter Maria

http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/doebriach/D06_025-1/?pg=35

 

tot geborenes Kind

 http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/gurk/doebriach/D06_026-1/?pg=19

 

 

Das Buch Ein Chaos im Bestattungsrecht und der Totenfürsorge: wird sichtbar bei verstorbenen Kindern mit oder ohne Sterbeurkunde wurde von mir nach mehreren Gerichtsurteilen überarbeitet und ist nun als Fehlgeburt? Chaos im System! Band 1  erhältlich.

 

Fehlgeburt? Chaos im System! Band 2

 

weltweit sind in den vergangenen Jahrzehnten - seit etwa 1980 - auf zunehmend mehr Friedhöfen Sammelgräber für Fehlgeburten - an manchen Orten für Fehl- und Totgeburten entstanden. Die Totenbeschau-, Kremierungs- und Begräbniskosten übernimmt bei dieser Begräbnisform in der Regel die Gesellschaft. Ausnahmen bestätigen diese Regel: es gibt auch Friedhöfe, die einen einmaligen Kostenbeitrag den Angehörigen vorschreiben.

Auf manchen Friedhöfen gibt es auch nur einfach einen Gedenkstein, damit die Angehörigen zu einen während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind ihre Trauerarbeit leisten können, ohne das hier ein Begräbnis stattfindet oder in der Vergangenheit ein Begräbnis stattgefunden hat.