das Foto ist von Johannes Burgstaller. Er berichtet seine Sicht ....

Die Burgstaller vom Purckstall: Chronik eines Kärntner Bauerngeschlechtes; Textband und Ahnentafeln von ORS Direktor Helmut Prasch am 15.1.1975 erstellt im Selbstverlag des Bezirksheimatmuseums Spittal/Drau.

In den Universitätsbibliotheken von Klagenfurt und Graz sowie in Wien im Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek (Link http://data.onb.ac.at/rec/AC11744311) ist je ein Exemplar des Buches und die Stammtafel im Original zu finden. Das Buch kam nie in den freien Verkauf. Es wurden 300 Stück produziert und anlässlich des Sippentreffen zu Pfingsten 1975 verschenkt.

Wegen dem unten stehenden Mail habe ich die Ahnentafel der Kärtner Burgstaller im passwortgeschützten Bereich angelegt, denn der Sohn schreib zur Arbeit seines Vaters:

-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "Prasch Hartmut" <h.prasch@spittal-drau.at> Gesendet: Thursday, 14 January, 2021 10:37 An: "fenia@" 

Sehr geehrte Frau Fenia Tegenthoff, ich habe kein Problem damit wenn Sie an Familien der Burgstaller die Ahnentafel weitergeben, allerdings nur für den privaten Bereich. Ein Exemplar möchte ich allerdings für unser Archiv als Belegexemplar haben.

Mit freundlichen Grüßen Hartmut Prasch

Museum für Volkskultur Prof. Dr. Hartmut Prasch Direktor

 

Quelle: burgstaller.co.at

burgstaller.co.at/pdf/chronik

 

Quelle: familiengut.at

Quelle: 2021 familiengut.at

Johannes Burgstaller berichtet seine Sicht ....

Johannes Burgstaller berichtet seine Sicht ....

Das Wappen aus unterschiedlichen Metallen ist im gleichen Jahr entstanden wie das Buch veröffentlicht wurde und befindet sich am Haus http://www.7biobauern.com/burgstallerhof/hof/ der Familie Melanie und Peter Burgstaller, Laubendorf 1 A-9872 Millstatt am See.


Dank Hans Pawlik und der von ihm inhaltlich verantwortlichen Webseite http://www.ankershofen.at wissen wir, was es in Verbindung mit einem Wappen alles geben sollte:

  1. Standeserhebungen & Gnadenakte (wozu die Blasonierung - eine genaue Beschreibung des Wappen gehört)
  2. Ahnenbaum, Ahnenliste, Stammbaum, Stammliste
  3. es muss Abbildungen von Wappen, Siegel, Porträts, usw. geben
  4. es sollte Hinweise auf Urkunden-Regesten geben
  5. Hinweis auf den Nachlass (z.B. Nachlass Ankershofen im Kärntner Landesarchiv) geben.
  6. Erklärungen der Abkürzungen und Zeichen

Da uns "Burgstallern" diese Unterlagen fehlen - und im Siebmacher auch Wappen abgebildet wurden, deren rechtmäßige Eigentümer bereits ausgestorben waren, ist ein Wappenschwindel anzunehmen. Unterstrichen wird diese Annahme auch mit den unterschiedlichen Geschichten über die Herkunft des Burgstallerwappen mit den drei Herzen.

 


 anfragen@wappenbuch.de  

Hallo, Ich habe keine Info zu Ihnen gefunden, daher weiß ich nicht, ob Sie Interesse an meinem Buch haben,....
Ein Autor hat im Auftrag meines Großvaters 1975 ein Buch geschrieben und den Hinweis auf das Wappen mit den drei roten Herzen gegeben. Dieses Wappen wurde auf ihrer Webseite gefunden: http://www.wappenbuch.de/pages/wappen_173_Siebmacher.htm


Mit einer Übermittlungsbestätigung wird bestätigt, dass Ihre E-Mail-Nachricht dem Postfach des Empfängers zugestellt wurde, aber nicht, dass der Empfänger das Email gelesen hat. Prinzipiell kann eine Übermittungslungs als auch eine Lesebestätigung bei wichtigen E-Mails mit geschäftlichem oder bürokratischem Inhalt das Gefühl von Sicherheit geben.  Als Reaktion von
anfragen@wappenbuch.de habe ich einen ausführlichen Text erhalten, zu welchem ich im ersten Moment dachte, das Schreiben sei eine Antwort auf meine Anfrage. Ich fing einen Dialog an, schrieb also ein zweites Mail und erhielt den gleichen Text wie das erste mal. Da wurde mir bewußt:

Eine Übermittlungsbestätigung oder Lesebestätigung ist keine Antwort von wappenbuch.de:

Sehr geehrter Interessent,
gerne  recherchieren wir für unsere Kunden oder geben Tipps, wenn ein Siegelring bestellt wurde (siehe

http://www.meister-atelier.de), denn dies ist außerordentlich Zeitaufwendig. Auch können wir für unsere Siegelringkunden bisher nicht eingetragene Wappen im Wappenbuch eintragen und veröffentlichen.

Sie können jedoch auf unseren Seiten des www.wappenbuch.de, ohne Kosten, alle alten Adelswappen des Siebmacherschen Wappenbuchs sichten, die wir online gestellt haben, um eine Suche zu erleichtern.
Im Archiv, einer Unterseite des Wappenbuchs, finden sie auch noch Hinweise zu Kirchenbüchern und Verzeichnissen, die von uns aktualisiert und ständig ergänzt wird.
Evtl. finden Sie Hilfe bei Heraldikern, die Zugang zu anderen Archiven haben z. b. Herr Edward Dr von Schlesinger ist ein ausgewiesen kompetenter Heraldiker dem ich Ihre Anfrage gerene weiterleite. Edward Dr. von Schlesinger rvsf-d@web.de


Edward Dr von Schlesinger <rvsf-d@web.de> hat am 31.07.2023 01:26 CEST geschrieben:
Sehr geehrte Frau Schuster,
wir sind ausschließlich auf adlige Häuser der "Res Publica", d. h. der adligen Republik Polen-Litauen und deren Gebiete bis zum Jahr 1918 spezialisiert.
Daher ist der Erwerb ihres Buchen nur dann von Interesse falls dort in nennenswerter Art Geschelchter aus der Habsburger Monarchie behandelt werden  (Galizien und Lodomerien waren seit 1772 Teil des Habsburger Monarchie und daher ergeben sich Querverbindungen zum böhmisch-österreichischen und ungarischen Adel).
 
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Schlesinger
Projekt der Ritter von Schlesinger Stiftung: 800 Jahre der Szlachta

Antwort:

Lieber Herr Edward von Schlesinger, danke für Ihre Reaktion. Unser Buch macht für Sie nur dann Sinn, wenn Sie sich mit dem Thema Wappenschwindel befassen möchten. Mit den gefundenen Dokumenten sind wir in Kärnten im Jahr 1486 angekommen, wobei wir jemanden suchen, der diese uralte Schrift lesen kann
https://familiensuche.jimdofree.com/1486-cod-2859/
https://familiensuche.jimdofree.com/1486-cod-7565/
denn Alfred Ogris hat ungenau, ev. fehlerhaft ausgelesen.
Unsere Burgstaller - Familiengeschichte ist durch und durch auf Kärnten bezogen, sehr viele Bauern...bevor das Buch gedruckt war, hat mein Großvater einen für Unternehmer verwertbaren Aufhänger gesucht, worauf hin Herr Helmut Prasch meinte, er habe ein Wappen einer ausgestorbenen Familie bei der Hand, die sich Byrgstaller schreibt.
Reaktion meines Großvater: er war begeistert. So kam zustande
Die Burgstaller vom Purckstall: Chronik eines Kärntner Bauerngeschlechtes; Textband und Ahnentafeln wurde von ORS Direktor Helmut Prasch am 15.1.1975 erstellt im Selbstverlag des Bezirksheimatmuseums Spittal/Drau. In den Universitätsbibliotheken von Klagenfurt und Graz sowie in Wien im Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek (Link http://data.onb.ac.at/rec/AC11744311) ist je ein Exemplar des Buches und die Stammtafel im Original zu finden. Mit der Typischen Reaktion: es gab in unserer Familie Unternehmer, die das Wappen verwendet haben ...an der Hausmauer, Visitenkarte, Schmuck, Grabstein. Alles nach erscheinen des Buches entstanden.
Meine Nachforschungen haben ergeben, das der rechtmäßige Eigentümer des Wappen mit den drei Herzen ausgestorben war, bevor sein Wappen im Siebmacher zum ersten mal erfasst worden ist.

Text wird unter https://familiensuche.jimdofree.com/wappenbuch-wappenschwindel/ veröffentlicht. Informationen zu unserem Buch  sehen Sie unter https://familiensuche.jimdofree.com/unsere-buecher/
Mit freundlichen Grüßen Gunnhild Fenia Schuster

Reaktion

Wir haben nach der Schliessung der ukrainischen und weißrussiscen Sektionen im Herbst 2021 im Vorgriff auf den Krieg eine Deutsche Sektion (Zuständigkeit DE, AU, CH), eine Polnische Sektion (heutiges Polen mit Ausschluß von Schlesien und nach der Schließung der BE+ UA Sektionen mit Zuständingkeit PL, LIT, Est, BY, UA) und die Sektion der Krone des Hl. Wenzel (Böhmen, Mähren und Schlesien). Ungarn wird provisorisch von der Deutschen Sektion verwaltet (Querverbindungen).
Träger der Projekte war seit 1978 die gemeinnützige Gesellschaft als e. V., nach Umwandlung 2003 die Ritter von Schlesinger Stiftung. Federführend in der Dekade 2020-2030 ist die Deutsche Sektion:

Gästehaus der Ritter von Schlesinger Stiftung, D-53783 Eitorf, Maibergstraße 24, +49 1522 1661 602 (auch Whatsapp).
Als Internetpublikation diente der wikia-szlachta: https://szlachta.fandom.com/de/wiki/Ueber_uns.

Bedauerlicher Weise hängt der Wikia auf einem amerikanischen Server; nachdem man uns zensuriert hat, haben wir die Publikationen dort eingestellt und halten nur am Leben. Seitdem publizieren wir als Printmedia in der Studias-Reihe, Bestand des Wikis an die 2.500 Webseiten mit geschätzten an die 15.000 Schreibschiftseiten.
MfG Edward von Schlesinger


Sehr geehrte Frau Schuster,
dieses Forschungsgebiet ist sowohl im engeren als auch weiteren Sinne für uns nicht von Interesse.
Es gibt wohl Adelsanmaßungen, sie gehen in dem von uns bearbeitenden Gebiete nicht über die Heraldik, sondern Abstammungsfälschung. Dies hat dem besonderen System der Heraldik dieser Gebiete zu tun - es gilt eine strenge genealogische Ableitung mit Bezug auf der Zugehörigkeit zu einer der bestehennden Wappengenossenschaften.

Einzige Ausnahmen bestehen der Adelserwerb durch Adoption (in früheren Zeiten), dann Adoption in  Verbindung mit staatlichen Anerkennung (überwiegend vor Gericht oder Parlament) sowie durch Nobilitierung (durch den Monarchen/später Wahlmonarchen in der Funktion als König von Polen oder als Großherzog von Litauen), Indigenats-/Inkolatsverleihung (für ausländischen Adel).

Daher erfogt die Falsifizierung durch den Nachweis zu einer Wappengenossenschaft anzugehören.
Dazu gab es das Instrument der öffentlichen Beschuldigung der Adelsanmaßung, die automatisch zu einem gerichtlichen so zu sagen (Straf-)verfahren geführt hat. Konnte man die Zugehörikeit zu einer der Wappengenossenschaften nicht nachweisen (Aufschwörung durch in der Regel zumindest über 2 Generationen, sowohl väterlicherseits als auch mütterlicherseits) war es für den Beschuldigten richtig teuer, häufig wurden die konfiszierten Güter dem Beschuldiger zuerkannt. Da es dadurch Züge des Danuntiantentum aufwies wurde es verhältnismäßig häufig geführt.

Nach der Wandlung der Res Publica von Personal- zur Realunion in Lublin 1569 wurden die Beschuldigung der Adelsanmaßung immer seltener. Der Grund war sowohl der Abschluß der Szlachta als geschlossener Adelstand als auch die Fortschritte der öffentlichen und kirchlichen Verwaltung.

Es darf nicht vergessen werden, dass die Res Publica ein föderaler, multinationaler, multisprachlicher, multireligiöser Staat mit einem Zweikammerparlment, regionalen Parlamenten bis auf die Kreisebene mit durchgehender Gewaltenteilung war (das alles natürlich in Kategorien eines spätmittelalterlichen /neuzeitlichen Zeitraum). Das in grober Zusammenfassung.
Dazu hat es so ca. ab dem ausgehenden 17. Jhdt. (Periode der Könige/Großherzöge aus dem Haus Wettinger) auch das Instrument einer direkten Nobilitierung durch den König (ohne Parlamentszustimmung) durch eine sekrete Nobilitierung (volle Adelsprivilegien erst in der dritten Generation). Auch eine große Koruption.
Mit freundlichen Grüßen
Edward von Schlesinger

---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
Von: Gunnhild Fenia Schuster <fenia@mailbox.org>
An: Edward Dr von Schlesinger <rvsf-d@web.de>, "anfragen@wappenbuch.de" <anfragen@wappenbuch.de>
Datum: 01.08.2023 10:43 CEST
Betreff: Re: Aw: Re: Re: (Autoresponder) Wappenbuch Genealogie in Österreich€˜ Ahnenforschung, Stammbaum, Wappen
Unsere Dialoge habe ich veröffentlich auf
https://familiensuche.jimdofree.com/wappenbuch-wappenschwindel/.
Wenn es nicht (mehr) passt, dann bitte mir das schreiben.
Mit freundlichen Grüßen Gunnhild Fenia Schuster


Gesucht wird der Ursprung zum Burgstallerwappen mit den drei Herzen:

Harald berichtet zu den oben stehenden Aufnahmen: Ich habe mir den Siebmacher angeschaut von 1657. Weil den Siebmacher von 1657 gibt der Helmut Prasch als Quelle zum Burgstaller Wappen (mit den drei Herzen) an. Die gute Nachricht: die von Purkstall aus der Krain sind drinn.

Die schlechte Nachrich: Burgstaller/Purckstall aus Franken kommen überhaupt nicht vor!

Die noch schlechtere Nachricht: Eine Seite vor den von Purckstall aus der Krain gibt es das Wappen der "Von Seeberg" mit 3 Seerosen im Schrägbalken. Ich kann mir nicht helfen: da ist was oberfaul!

@Wappen: ich bleib positiv - vlt finden wir in den Zenegg Unterlagen was bezügl. Wappen Hand und Fuß hat. Den Siebmacher habe ich anhand des Index geprüft - da kann ich auch was übersehen haben.

Quellen: http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/siebmacher16XXga?sid=508ae1b1fe7143c3e4c5e4e42da36d21

 

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/siebmacher1656-3/0071?page_query=42a&navmode=struct&action=pagesearch&sid=508ae1b1fe7143c3e4c5e4e42da36d21

Jeremias Gottlob Rugendas, Stecher

faktischer Entstehungsort: Pressburg
Erscheinungsjahr: 1743

Kupferstich 151 x 93 mm (Platte); 157 x 101 mm (Blatt)

Leipzig, Universitätsbibliothek Leipzig, Porträtstichsammlung, Inventar-Nr. 8/32

https://www.portraitindex.de/documents/obj/33200885

Johann Christopher Bvrgstaller 1743

Stiftete die Burgstaller'sche Stiftung an der Universität Göttingen in Höhe von 1.500 Reichstaler für einen Theologiestudenten aus Preßburg. Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Graphische Sammlung (Paul Wolfgang Merkel'sche Familienstiftung), Inventar-Nr. MP 3317, Kapsel-Nr. 54 https://www.portraitindex.de/documents/obj/33703688

 

Zu Johann Christopher Bvrgstaller gehört das Wappen mit den zwei Störchen:

https://commons.m.wikimedia.org/wiki/File:COA_Burgstaller_Johann_Christoph.jpg


Blasonierung ist die genaue Beschreibung des Wappens und der Eintrag in ein Wappenbuch. Das Wappen ist somit geschützt. Früher konnten durchaus auch Bürgerliche ein Wappen verliehen bekommen. Das war dann ihrs und kein anderer durfte das benutzen bzw. man musste aufpassen, dass es kein ähnliches gab.

Man musste allerdings was "geleistet" haben. So wie du  beschrieben hast.

Der Siebmacher war da ein Nachschlagewerk. Dieser Bvrgstaller wer ungarischer Adel, der scheints aus dem heutigen Slowenien stammte, und ziemlich sicher deutscher Abstammung war. https://www.arcanum.hu/hu/online-kiadvanyok/Siebmacher-siebmacher-wappenbuch-1/der-adel-von-ungarn-magyarorszag-2/csaladok-29/burgstaller-11C4/

LG, Harald


Im Siebmacher von 1772 erscheint das Wappen der "Burgstaller" mit 3 Herzen im Querbalken.

https://reader.digitale-sammlungen.de//de/fs1/object/display/bsb10329168_00019.html

Die Farbe der Freimaurer ist blau, je dunkler, desto extravaganter, exclusiver.

Menschen, egal ob Unternehmer, Besitzer eines Gutes, Grundstückbesitzer, Geschäftsfrau, Arzt, Freiherr, Papst, König: ihr Denken und ihre Herzenbildung hat sich verändert. Ein Angestellter, Knecht, Arbeiter hat wiederum ein anderes Denkmuster und eine andere Herzensbildung. Je nachdem welche Einstellung die Menschen in Bezug auf sich selbst und ihrem z.B. körperlichen Handicup haben, schlägt auch das sich in ihrem Denkungsmuster und in ihrer Herzensbildung individuell wie ein Fingerabdruck nieder.

Und dann sind da noch die in ihrer Seele Erkrankten ....

 

Am 28.02.2021 um 09:53 schrieb Office Adler: Sehr geehrter Herr Lamprecht, trotz eingehender Recherche können auch wir dieses Wappen den Burgstaller in Kärnten nicht zuordnen. Mit besten Grüßen HERALDISCH-GENEALOGISCHE GESELLSCHAFT ADLER, 1095 Wien Postfach 7, Universitätsstraße 6 / 9B,
www.Adler-Wien.at

Siebmacher 1605
Siebmacher 1605

Bereits 1605 scheint das Burstall Wappen auf im Sächsisches WAPPENBUCH - Heraldik - Original Wappen des Adels aus Sachsen | Historische Abbildungen- und koloriert.  wappenbuch.de/pages/wappen_173_Siebmacher.htm

Siebmacher 1772: Das Wappen über Die BVRGSTALLER ist die Vorgabe für die Märchenarbeit von Helmut Prasch "Die Burgstaller vom Purckstall: Chronik eines Kärntner Bauerngeschlechtes"
Siebmacher 1772: Das Wappen über Die BVRGSTALLER ist die Vorgabe für die Märchenarbeit von Helmut Prasch "Die Burgstaller vom Purckstall: Chronik eines Kärntner Bauerngeschlechtes"

Im Siebmacher von 1772 erscheint das Wappen der "Burgstaller" mit 3 Herzen im Querbalken. https://reader.digitale-sammlungen.de//de/fs1/object/display/bsb10329168_00019.html

Sehr geehrte Frau Schuster, ich konnte hier leider auch nur die Einträge in Siebmachers Wappenbuch nachweisen:

- Burstall, v.: (Sachsen) Si 1 173 (3 Herzen im Schild)

- Burgstall: Bay A1, 43 und 167; Sachsen Si 1 173

- Burgstaller: Kro 24; Si4 15; Un 91.

Da es sich offenbar um kein preußisches Adelsgeschlecht handelt, empfehle Ich Ihnen insbesondere eine Anfrage in sächsischen und bayerischen Staats- und Kommunalarchiven.

Mit freundlichen Grüßen

Brandenburg-Preußisches Hausarchiv, Sammlungen Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Archivstraße 12-14 D-14195 Berlin (Dahlem)

https://www.preussischer-kulturbesitz.de/

 


Arndt Burgstaller berichtet in der von Ihm zusammengestellten Chronik:

Die Kirchenchronik von Millstatt verzeichnet den ersten Burgstaller im Jahr 1520. "Domitian vom Purckhstall" war der erste Nachkomme eines aus dem fränkischen eingewanderten Wehrbauern. Der Pfarrschreiber wollte mit der Kombination der hiesigen "weichen" Schreibweise und der fränkisch/ bayrischen "harten" Schreibweise darauf hinweisen, dass der Vater von einem dortigen Wehrbauernhof (= Burgstall) zu jenem Wehrbauernhof am Millstätter See versetzt worden war, hierher ins Grenzland, das zu jener Zeit vom "slawischen und walschen Feind" wild umkämpft war. Der Vater benannte seinem Sohn zur Ehren der neuen Heimat nach dem in Millstatt verehrten Heiligen Domitian.

Das von Anfang an mit Stolz getragene Familienwappen hatte der Kolonist mitgebracht. Im die bäuerlich - bürgerlich Herkunft anzeigenden grünen Feld befindet sich ein silberner Schrägbalken mit drei roten Herzen. Der ungekröhnte Spangenhelm deutet auf die Verleihung für Tapferkeit im Kampfe hin, umgeben ist er von Straußenfedern. Es ist das Wappen eines Freiherrn ...

 

Grabstätte 9400 Wolfsberg, Kärnten, Österreich, Stadtfriedhof 3, Grab nr.: 536

Harald hatte mich angesprochen auf das auf dem Grabstein meiner Großeltern abgebildeten Wappen, wie es auch am Familiengut familiengut.at noch immer geführt wird.

Alles entstanden nach dem erscheinen vom Buch von Prasch!

Hallo, Da kann viel Zeit und Geld hineinfließen und der Ausgang ist für mich vorhersehbar.

Ich sehe das so: Dein Opa hat viel Geld investiert, und der Prasch hat gewusst, er muss "liefern". Die ganzen Geschichten von den fränkischen Brüdern, von der Herrenhube, von den adeligen Familienmitgliedern und vom Wappen sind auf dem Prasch seinem Mist gewachsen, um deinem Opa Honig ums Maul zu schmieren.

Dabei verstehe ich das nicht: man hat 2 Möglichkeiten

a) bei einem alten Wappen/einer alten Familie andocken - ob zu Recht oder zu Unrecht

b) man startet eine komplett neue Tradition und lässt sich sein eigenes Wappen zeichnen und schützen.

Mir erscheint b) sinnvoller, wenn man schon Wert auf ein Wappen legt. Bei mir in der Familie gibt es dasselbe Problem mit dem Lamprecht Wappen. Wir haben da null beweisbare Verbindung. Und da muss ich meinen Vater loben: der hat das immer für Humbug gehalten. Sein älterer Bruder, mein Onkel, ist aber Feuer und Flamme für das Wappen. Siehe auch: 

herrndorff-heraldik.de/Wappen/Wappen-erstellen/Wappenrolle/Herold-Berlin/Wappenschwindel/wappenschwindel.html

Liebe Grüße, Harald


Von: fenia@ Gesendet: Samstag, 8. Mai 2021 05:23 An: oejc.at 

Betreff: ich bitte um eine kostenfreie Rechtsauskunft in Wien

Liebe Mitarbeiter vom ÖJC, auf Grund meiner Mitgliedschaft möchte ich in Anspruch nehmen die kostenfreie Rechtsauskunft in Wien. Es geht um ein Buch und seine Auswirkungen, genauer gesagt: das auf dem Buch abgebildete Wappen gehört nicht zu dieser Familie, nicht nach Kärnten, aber der Autor und Buchverlag hat Gegenteiliges berichtet. Zahlreiche Familienmitglieder haben der Aussage des Buches vertraut, geglaubt und dieses Wappen daher in ihr Privates und berufliches Leben integriert. und ich habe nun schriftlich den Hinweis von einem Historiker, einem Genealogen und einer Heraldikerin, dass dieses Wappen niemals hätte in Kärnten zum Thema gemacht werden dürfen. Da ich selbst an einem Buch zu diesem Thema schreibe, weiß ich nicht wie weiter. Am liebsten wäre mir eine klärende Gerichtsverhandlung ... wie sehen Sie diesen Konflikt? wie der Medienanwalt?

MFG Gunnhild Fenia Schuster

-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "Österreichischer Journalisten Club, Office" <office@oejc.at> Gesendet: Wednesday, 12 May, 2021 16:35 An: fenia@ Betreff: AW: ich bitte um eine kostenfreie Rechtsauskunft in Wien

Sehr geehrte Frau Schuster, wir haben Ihr Anliegen im Kollegium besprochen. Familienwappen sind ähnlich dem Markenschutz zu handhaben. Ein Einspruch Ihrerseits kann nur dann erfolgreich sein, wenn es sich bei dem abgebildeten Wappen um das Ihrer Familie handelt – Sie also im Sinne des Urheberrechts die Rechtseigentümerin sind. Trifft das in Ihrem Fall zu? Dann könnten Sie versuchen, Ihre Ansprüche durch einen Markenrechtsexperten vertreten zu lassen. Das liegt allerdings nicht in unserem Bereich, unsere Anwälte sind im Medienrecht tätig. Mit freundlichen Grüßen,

Österreichischer Journalist*innen Club Vienna International Press Center Verwaltung und Organisation ZVR-Zahl: 874423136 Blutgasse 3 A-1010 Wien/Vienna www.oejc.at www.pressezentrum.at


Von: "Mag. Hannes Bacher" <Bacher@historiker.at> Gesendet: Monday, 12 April, 2021 17:18 An: "'fenia@'" Betreff: AW: https://www.familiensuche.info/familienforschung/burgstaller-s-zeitreise-willkommen-in-der-wirklichkeit/

Sehr geehrte Frau Schuster! Ich habe zwischenzeitlich sehr intensiv die Möglichkeiten ausgelotet und denke nicht, dass ich die Recherchen mit einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis ausführen kann. Nach Studium des Buches von Herrn Prasch und Sichtung des vorhandenen Materials in den örtlichen Archiven, kann ich keinen Bezug der Familie Burgstaller zu diesem Wappen herstellen. Ab wann dieses Wappen in der Familie Verwendung gefunden haben soll scheint mir nicht nachvollziehbar. Aus den kirchlichen Matriken, die leider nicht in die fragliche Zeit zurückreichen ist auch keine standesmäßige Besserstellung gegenüber der übrigen Bevölkerung herauszulesen. Wenn der Spross einer adeligen Familie als „Kolonist“ in der Region fußgefasst hätte, würde sein Stand bzw. jener seiner Nachkommen in den kirchlichen Aufzeichnungen klar zu erkennen sein. Für mich scheint eine tatsächliche Verleihung des Wappens an die Familie höchst fraglich und die Verbindung mit einem deutschen Adelsgeschlecht konstruiert und nicht belegbar. Es wäre hilfreich, wenn man Belege hätte, zum Beispiel an Grabstätten, Gebäuden o.ä. die das Wappen und dessen Verwendung belegen und zeitlich eingrenzen könnten. Liegt Ihnen vielleicht etwas in diese Richtung vor? Mit freundlichen Grüßen, Mag. Hannes Bacher Genealoge/Genealogist Historikerkanzlei historiker.at

 

-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "fenia@" Gesendet: Tuesday, 13 April, 2021 09:02

An: "Mag. Hannes Bacher" <bacher@historiker.at> Betreff: FW: RE: AW: Letzte Hoffung zum Burgstaller Wappen mit den drei Herzen in Kärnten

Sehr geehrter Herr Mag Bacher, noch als Nachsatz gedacht, Dank Hans Pawlik und der von ihm inhaltlich verantwortlichen Webseite http://www.ankershofen.at wissen wir, was es in Verbindung mit einem Wappen alles geben sollte: Standeserhebungen & Gnadenakte (wozu die Blasonierung - eine genaue Beschreibung des Wappens gehört) Ahnenbaum, Ahnenliste, [ Stammbaum ]( https://www.familiensuche.info/familienforschung/stammbaum-im-ahnenblatt/ ), Stammliste es muss Abbildungen von Wappen, Siegel, Porträts, usw. geben es sollte Hinweise auf Urkunden-Regesten geben Hinweis auf den Nachlass (z.B. Nachlass Ankershofen im Kärntner Landesarchiv) geben.

--Ursprüngliche Nachricht----- Von: "Mag. Hannes Bacher" <Bacher@historiker.at> Gesendet: Tuesday, 20 April, 2021 12:42

An: "'fenia@'"

Betreff: AW: Letzte Hoffung zum Burgstaller Wappen mit den drei Herzen in Kärnten

Sehr geehrte Frau Schuster! Meiner Ansicht nach ist eine Einsichtnahme in Nachlassakte nicht zielführend und auch nicht Verfolgens wert. Ein Wappen, oder was auch damit in Zusammenhang stehen könnte, ist erbrechtlich überhaupt nicht von Belang und würde auch keinesfalls Eingang in einen derartigen Akt finden. Die Akten sind nach Möglichkeit auf die nötigsten Punkte beschränkt.

Das „Vererben“ eines Wappens hat mit den erbrechtlichen Vorgängen nach dem Ableben eines möglichen Inhabers nichts zu tun und wäre entsprechend auch nicht protokolliert. Ich beschäftige mich sehr intensiv mit Nachlassakten und kann eine Erwähnung eines Wappens eigentlich ausschließen. Einzig sinnvoll könnte es vielleicht sein, Akte aus der Zeit vor dem Adelsverbot 1919 in Österreich heranzuziehen, um endgültig die (vermutlich inkorrekte) Verwendung eines Adelsprädikats ausschließen zu können.

Mit freundlichen Grüßen, Mag. Hannes Bacher Genealoge/Genealogist historiker.at


Von: webmaster@schlossarchiv.de Gesendet: Tuesday, 30 March, 2021 09:55 An: "fenia"  Betreff: Re: Gothaisches Adelslexikon "Burgstallerwappen mit den drei Herzen" Sehr geehrte Frau Schuster, bei der von Ihnen auf 1772 datierten Wappenabbildung handelt es sich um die Original-Druckplatten der Erstausgabe des 4. Siebmacher-Bandes von 1703 (Reprints dieses Buchs kann man in öffentlichen Bibliotheken einsehen). Man hat 1772 praktisch ein 70 Jahre altes Buch noch einmal neu abgedruckt, obwohl viele der enthaltenen Familien inzwischen erloschen bzw. ausgestorben waren. Mit freundl. Grüßen, ....

Betreff: Re: Gothaisches Adelslexikon "Burgstallerwappen mit den drei Herzen"

Sehr geehrte Frau Schuster, dass von Ihnen genannte Wappen hat mit den Familien Purgstall oder Burgstaller gar nichts zu tun, sondern es handelt sich hier um die altersbedingt falsche Schreibweise der brandenburgischen Adelsfamilie von Börstel. In den neueren Siebmacher-Wappenbuch-Bänden ist sowohl die Schreibweise als auch das Wappen korrigiert worden, denn letzteres zeigt keine 3 Herzen, sondern Bürsten (vgl. die Einträge Börstel beim erloschenen anhaltischen Adel). Mit freundl. Grüßen Webmaster (@) schlossarchiv.de

Von: webmaster@schlossarchiv.de Gesendet: Tuesday, 30 March, 2021 09:55 An: "fenia@"

Betreff: Re: Gothaisches Adelslexikon "Burgstallerwappen mit den drei Herzen" Sehr geehrte Frau Schuster, bei der von Ihnen auf 1772 datierten Wappenabbildung handelt es sich um die Original-Druckplatten der Erstausgabe des 4. Siebmacher-Bandes von 1703 (Reprints dieses Buchs kann man in öffentlichen Bibliotheken einsehen). Man hat 1772 praktisch ein 70 Jahre altes Buch noch einmal neu abgedruckt, obwohl viele der enthaltenen Familien inzwischen erloschen bzw. ausgestorben waren.

Mit freundlichen Grüßen


Von: "Online Auskunft BSB" Gesendet: Monday, 15 March, 2021 16:56 An: fenia (@) Betreff: Re: [Ticket#2021031203000123] Wtrlt: Burgstaller 1772 Wappen 

Sehr geehrte Frau Schuster, vielen Dank für Ihre Nachricht! Leider fürchte ich, dass wir Ihnen bei Ihrem Anliegen keine große Hilfe sein können. Das in Siebmacher 1772 abgebildete Wappen "Die Bvrgstaller" bezieht sich gemäßt der älteren Ausgabe des Siebmachers von 1769 auf ein sächsisches Geschlecht "von Bvr(g)stall" resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN871020912

Dies dürfte der eigentliche Familienname sein. Zu dieser Familie habe ich in unseren Beständen leider ansonsten nichts gefunden, es taucht weder im Siebmacher-Band zu Sachsen oder Preußen noch in anderen genealogischen Werken auf, soweit ich sie konsultiert habe. Es ist in der Zeit durchaus üblich, "Die Burgstaller" zu schreiben, wenn eine Familie "von Burgstall" gemeint ist.

Eine in Bayern im 18. Jahrhundert bekannte Familie "Burchstall" um Pfaffenhofen herum, trägt ein anderes Wappen. daten.digitale-sammlungen.de/bsb00034965/image_737 Ob und inwiefern die Familie Burgstall(er) mit Ihrer Familie zusammenhängt, vermag ich leider nicht zu sagen. Sehr möchte ich Ihnen empfehlen, so noch nicht geschehen, Anfragen an die großen genealogisch-heraldischen Vereine zu richten, nämlich den "Adler" in Wien und dem "Herold" in Berlin: adler-wien.at/ herold-verein.de/

Beide Vereine unterhalten umfangreiche genealogisch-heraldische Karteien, in denen Sie wahrscheinlich zu Ihrem Forschungsgebiet Materialien finden können. Über einen Hinweis, wenn die Neubearbeitung Ihrer Familienchronik veröffentlicht wurde, würden wir uns freuen, da die alte Chronik in keiner bayerischen Bibliothek verfügbar ist. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Bayerische Staatsbibliothek Abteilung Digitale Bibliothek und Bavarica Referat Bavarica Ludwigstr. 16 80539 München bavarikon.de bayerische-bibliographie.de bayerische-landesbibliothek-online.de historisches-lexikon-bayerns.de literaturportal-bayern.de


Familienwappen und seine Farbregeln

Farbgebung, bzw. Tingierung im Familienwappen

Farben im Familienwappen und ihre Bedeutung

Die Farben eines Wappens werden in der Wappenbegründung erklärt. Diese steht in der Wappenrolle und im Wappenbrief.

-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "Petra Parzer" <wappen@gmx.at> Gesendet: Tuesday, 13 April, 2021 13:41

An: fenia@ Betreff: AW: AW: überprüfen sie bitte das Wappen mit den drei Herzen

Sehr geehrte Frau Schuster! Leider gibt es kaum Daten über die alten Wappen, die in den Siebmacherbüchern verzeichnet sind.

Nein man darf das Wappen nicht verwenden. Man muss nachweisen, dass man mit dem wappenführenden Geschlecht verwandt ist. Mit freundlichen Grüßen Petra Parzer Int. Forschungsinstitut für Ahnen, Namen und Wappen 1100 Wien Tel.: 0043 681 104 136 15

Weiterführende Info von Petra Parzer findest Du hier.


----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "Online Auskunft BSB" <information@bsb-muenchen.de> Gesendet: Tuesday, 16 March, 2021 10:25 An: "fenia@"

Betreff: Re: [Ticket#2021031203000123] Wtrlt: Burgstaller 1772 Wappen

Sehr geehrte Frau Schuster, besten Dank für Ihre Nachricht. Kolorierte Exemplare der Siebmacherschen Wappenbücher sind tatsächlich eher selten. Ob und inwieweit ein Wappen "übernommen" wurde, ist ohne Archivalien immer schwer zu beurteilen. Ähnliche Wappen können bei der Masse an vorhandenen Wappen auch Zufall sein oder lediglich eine Verbindung (Freundschaft, Gefolgschaft, Erbansprüche usw.) anzeigen, ohne dass gleich ein Wappen einer ausgestorbenen Familie ursupiert wurde. Ferner enthalten die alten Siebmacherschen Wappenbücher auch zahlreiche Fehler, insbesondere bei den Wappen kleinerer Adelsfamilien. Da das Wappen nur im 18. Jahrhundert im Siebmacher auftaucht, nicht aber im "Neuen Siebmacher" des 19. und 20. Jahrhunderts spricht eigentlich für eine ausgestorbene oder falsch überlieferte Familie. Denn bürgerliche oder bäuerliche Wappen wurden vor dem 19. Jahrhundert nicht im Siebmacher aufgenommen. Leider sind die Bestände des sächsischen Heroldsamts im II. Weltkrieg verbrannt, sonst würde ich Ihnen auch eine Nachfrage an das Staatsarchiv in Dresden ans Herz legen. Eventuell fände sich auch etwas im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Dahlem. Aber die Bestände dort sind eigentlich in den Karteien des Herold-Vereins gut aufgearbeitet. Beachten Sie bitte auch, dass "Sachsen" im vorliegenden Band sowohl Obersachsen als auch Niedersachsen bedeutet, also Gebiete in den heutigen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen. Dass statt "Burgstall" "Burstall" geschrieben wurde, ist dagegen kaum der Erwähnung wert, das ist in Zeiten vor Festlegung der Rechtschreibung (in Deutschland letztlich erst 1902) oft der Fall. Schließlich ist es auch wichtig, dass Sie erforschen, ab wann das Wappen in Ihrer Familie geführt wird. Im 19. und 20. Jahrhundert blühte der sogenannte "Wappenschwindel", also dass fahrende Händler und Agenten Familien Wappen einer gleichnamigen Adelsfamilie als das ihre verkauften - oft mit sehr schön gemalten Abbildungen und fingierten Hinweisen auf den Siebmacher und andere Wappenwerke. Die Namensgleichheit belegt allerdings noch keine genealogische Verbindung. Nähere Informationen zu diesem Phänomen können Sie unter anderem folgender Publikation entnehmen: opacplus.bsb-muenchen.de/search?isbn=3768670139&db=100&View=default Der Wappenschwindel: seine Werkstätten und ihre Inhaber; ein Blick in die heraldische Subkultur Arndt, Jürgen Neustadt a. d. Aisch: Degener, 1997. - 164 S.

Mit freundlichen Grüßen

Bayerische Staatsbibliothek Abteilung Digitale Bibliothek und Bavarica Referat Bavarica Ludwigstr. 16, D - 80539 München


-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: herold-verein.de> Gesendet: Wednesday, 17 March, 2021 09:46 An: "Harald Lamprecht" <hlamprecht@friesenegger.at>, fenia@ Betreff: HEROLD/Deutsche Wappenrolle: Fragen zum Familienwappen "Burgstaller" // Vg. 586/21 Lamprecht // Vg. 585/21 Schuster

Sehr geehrte Frau Schuster, sehr geehrter Herr Lamprecht, trotzdem Sie uns beide unabhängig voneinander angeschrieben haben, erlaube ich mir, Ihnen gemeinsam zu antworten. Leider haben wir zu dieser Eintragung im Alten Siebmacher keine weiteren Hinweise zur Familie Burgstaller bei uns vorliegen. Wir finden zwar mehrere Familien mit Namen Burgstaller/Purgstaller/Burckhstaller, aber alle diese führen/führten ein völlig anderes Wappen. Ein sehr ähnliches Wappen führten u.a. die bürgerliche Familie Grunau aus Thorn, Strauss aus Köln und die ausgestorbene bayrische Familie v. Jetzendorf. Mit Sicherheit können Sie aber davon ausgehen, dass das auf dem Buch verwendete Wappen der freiherrlichen Familie Burgstaller nichts mit der im Buch erwähnten Bauernfamilie aus Kärnten zu tun hat. Weiter Anlaufstellen für Ihre Suche könnte der Verein ADLER in Wien und das dortige Österreichische Staatsarchiv sein. Sollten Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen wollen, so würde uns dies sehr freuen. Unsere Bankverbindung: Verein HEROLD, Postbank Berlin, IBAN: DE87 1001 0010 0000 3831 06, BIC: PBNKDEFF.

Mit freundlichen Grüßen


Von: Hans Pawlik, Villacher Strasse 1E, A-9010 Klagenfurt, austria <austria@genealogy.at> Gesendet: Tue, 20 Apr, 2021 um 09:30

An: fenia@, 'Harald Lamprecht'

Sehr geehrte Frau Schuster, sehr geehrter Herr Lamprecht, Allgemein: Die Nachfrage ist groß, das Angebot begrenzt, wenn das Familienwappen unter den Gesetzen des Marktes betrachtet wird. In Österreich wurde ihm mit dem Adelsaufhebungsgesetz vom Jahre 1919 der Garaus gemacht. Streng genommen ist in Österreich seit damals das Führen von Adels- oder Familienwappen verboten. Der republikanische Gesetzgeber sah irrtümlich auch in den Wappen bürgerlicher Familien Insignien des Adels und schaffte sie zusammen mit den Adelswappen und Adelstiteln ab.

Die Praxis zeigt sich milder, aber an einem ist nicht zu rütteln: Im Gegensatz zu den Wappen der Gebietskörperschaften - Republik Österreich, Bundesländer und Gemeinden - genießt das Familienwappen keinen wie immer gearteten gesetzlichen Schutz. Damit ist dem irrtümlichen oder bewussten Missbrauch von Familienwappen, die gleichsam als solche ausgegraben und entdeckt werden, Tür und Tor geöffnet. Einst rechtmäßig verliehe Wappen sind jedoch wie ein Markenzeichen (bspw. „Coca-Cola“, oder Auto-Marken-Logos) urheberrechtlich geschützt!

Bevor leichtfertig alte Wappen als eigene Familienwappen reklamiert werden, sollten "Wappensuchende" die historischen Fakten im Auge behalten: Begrenzt war der Kreis jener Personen, die Wappen verleihen durften, wie auch jener, die Wappen empfingen. Seit im Spätmittelalter das Wappenwesen monopolisiert worden war, durften Kaiser und König, alle Landesfürsten des Reichs sowie so genannte Hofpfalzgrafen, das waren vom Kaiser dazu bevollmächtigte Männer, an Personen und Institutionen Wappen vergeben („verleihen“). Durchwegs Wappen führte der Adel, mit der Erhebung in den Adelsstand ging immer die Verleihung eines Wappens einher. Mitunter wurden auch Nichtadelige mit Wappen ausgezeichnet, das waren durchwegs Leute aus dem gehobenen bürgerlichen Milieu der Städte, die öffentliche Funktionen innehatten, bevorzugt Beamte und höhere Militärs, selten Männer aus der bäuerlichen Schicht. 1818 wurde in der Habsburger Monarchie die Verleihung von Wappen an Nichtadelige eingestellt. Abseits des Adels war das Wappen somit eine Ausnahmeerscheinung. Denn das Wappen war ein Prestigeobjekt, an ihm hingen, verbunden mit dem Siegel, rechtliche Qualifikationen, und letztlich kostete es eine schöne Stange Geld, mit einem Wappen ausgestattet zu werden. Unverrückbar galt der Grundsatz, dass ein Wappen immer einer bestimmten Person und ihren direkten ehelichen Nachkommen zugedacht war, was mittels einer Urkunde, eines so genannten Wappenbriefes, dokumentiert wurde. Nach altem Recht wurde ein Personenwappen in männlicher Linie von Vater auf eheliche Kinder (Söhne und Töchter [nicht jedoch der Deszendenz der Töchter]), Enkel usw. weitergegeben, dieser Vorgang machte das Personenwappen zum Familienwappen.

Personen, die nicht zu den direkten ehelichen Nachkommen des "Wappenstifters" (das ist jene Person, der das Wappen verliehen worden ist, oder, falls diese unbekannt ist, der erste nachweisbare Wappenträger) zählten, waren von der Wappenführung ausgeschlossen. Wenn nun die wappenfähige Familie ausgestorben ist, ist deren Wappen an den Aussteller „heimgefallen“, d.h. an die ursprünglich Berechtigten (Verleiher, Souverän) zurückfallen (da er es ja nur verliehen hatte). Da in Österreich mit der Monarchie das Familienwappen untergegangen und zur nostalgischen Reminiszenz verkümmert ist, kann hier nur an das ehrliche Gewissen appelliert werden: Überzeugen Sie sich, bevor Sie sich leichtfertig mit fremden Federn (Wappen) schmücken, ob Sie mit jener historischen Person, deren Wappen Sie als Familienwappen verwenden möchten, überhaupt verwandt sind.

Generelle und automatische Zuschreibungen, wie gleicher Name, gleiche Familie (Geschlecht), sind falsch und unsinnig!

Pfusch und Schwindel sind im Bereich des Familienwappens seit vielen Jahrzehnten gang und gäbe. Heraldisches Unwissen und kommerzielle Interessen gehen hier seit längerem eine unheilige Allianz ein.

Der Schein trügt, im wörtlichen wie im übertragenen Sinne, erfundene oder fälschlich zugeschriebene Familienwappen sind leider die Regel und nicht die Ausnahme. Unser Land ist ein El Dorado für eine seriöse, aber auch für eine abenteuerliche heraldische Schatzsuche. Annahme und Führung eines (neuen) Familienwappens:

Nochmals: Wappen werden durch Geburt, Heirat und Adoption, durch Verleihung und – bei Personen bürgerlichen Standes – auch durch Annahme erworben. Jedermann konnte und kann sich nämlich ein Wappen zulegen, konnte und kann es auch jederzeit nach Belieben verändern. Ein ausschließliches Recht für Personen bestimmten Standes zur Wappenführung gab und gibt es nicht; insbesondere entspricht der Begriff eines „Wappenbürgers“ nicht der geschichtlichen Entwicklung des Wappenwesens, die im Gegenteil nicht von feststehenden Rechtsbegriffen, sondern von wandelbaren Modeanschauungen, örtlichen Gebräuchen, persönlichen Launen usw. abhängig war und ist.

Wappen waren und sind keine Kennzeichen bestimmter Stände; wie der Adelige führten auch der Bürger und der Bauer (im süddeutschen Sprachraum seltener als im norddeutschen) ihr eigenes Wappen. Erst seit dem späteren Mittelalter gab es neben der Annahme aus eigenem Entschluss auch die Verleihung durch den Kaiser, König, oder durch einen in seinem Namen handelnden Beauftragten (Hofpfalzgrafen -> Palatinatwappenbrief) bzw. durch einzelne Landesherren, was Rechtssicherheit (Copyright) schaffte.

Mit der Erhebung in den Adelstand war fast immer eine Wappenverleihung oder, falls ein solches schon vorhanden war, eine „Wappenbesserung“ oder „Wappen(ver)mehrung“ verbunden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine Wappenverleihung wohl ein Recht, nicht aber die Verpflichtung zur Führung des verliehenen Wappens schuf.

Die Annahme eines Wappens war und ist also in das freie Belieben eines jeden gestellt, soweit nicht einem früheren Wappenträger desselben Wappens ein Schaden erwächst.

Wappenwünsche und Wappenentwürfe sollten aber nur nach Beratung durch Sachverständige (Heraldiker) ausgeführt werden. Damit wird dann auch die Tätigkeit der Wappenfabriken (Heraldische Institute) eingeschränkt, die für jede Familie ein Wappen beschaffen zu können vorgeben; sie nennen als Quelle ihrer Machwerke häufig eine angebliche „Europäische Wappensammlung“, eine „Europäische Heraldik“, ein „Wappenforschungsinstitut“, ein „Alpenländisches Wappen Institut“, „Heraldisches Institute von...“, oder dergl., die es historisch gewachsen nie gegeben hat. Bei ihnen steht natürlich nur die Erwirtschaftung eines Gewinns im Mittelpunkt. Sehr oft finden sich die Vorbilder am zitierten Platz unter gleichen, ähnlichen oder durch Ummalen der Inschriften hergestellten Namen im „Alten Siebmacher“, oder anderen älteren Wappensammlungen. Diese schön gezeichnete Ausführungen der Wappenfabriken, die das Wappen der betreffenden Familie darstellen sollen - als kostbares Erbe gehütet und vererbt - werden meist mit einer Geschichte der betreffenden Familie versehen, die im Mittelalter beginnt, plötzlich abbricht und nach einer jahrhundertelangen Unterbrechung im Anfang des 19. oder Ende des 18. Jhdts. wieder fortsetzt, ohne für die Zwischenzeit die nötigen Glieder beizubringen. (Musterbeispiel: Prasch, Helmut: Die Burgstaller vom Purckhstall; 1975)

 

Sicherer ist die Registrierung eines (neuen) Wappens im deutschsprachigen Raum (auch für Österreichische Staatsbürger) über den Verein „Der Herold“ in Berlin, der seit dem Jahre 1922 die „Deutsche Wappenrolle“ führt, in die unabhängig von der Mitgliedschaft beim Verein, auf Antrag sowohl altüberkommene als auch neu angenommene bürgerliche Wappen gegen eine geringe Gebühr eingetragen werden. Über die erfolgte Eintragung wird eine Bescheinigung erteilt. Zweck dieser Einrichtung ist, die Tätigkeit der Wappenfabriken entgegenzuarbeiten, zu verhüten, dass neue Wappen schon bestehende Wappenrechte verletzten, dahin zu wirken, dass die Wappen den Regeln der Heroldskunst entsprechen und bei etwa entsprechenden Wappenstreitigkeiten den eingetragenen Wappen (die veröffentlicht werden) die Priorität zu sichern.

 

Auf österreichischer Ebene gibt es leider keine seriöse „Wappenrolle“.

Noch einmal der Weg zum eigenen Familienwappen: Die erste Frage, die sich stellen wird, ist die nach einem eventuell früher einmal in der Familie geführten Wappen, das aus irgendwelchen Gründen in Vergessenheit geriet. Dazu erlaube ich mir folgende Bemerkung: Wenn Ihre Familie P. in Oberkärnten ein von einem Souverän verliehenes Wappen - im konkreten Fall das Wappen mit den 3 Herzen auch den Freiherrnstand (und vorausgehend der einfache Adelstand)! - in der Vergangenheit tatsächlich bereits verliehen bekommen hätte, so würde Jemand innerhalb Ihrer Familie das Original-Wappen- und Freiherrnstands-Diplom, zumindest aber eine (beglaubigte) Abschrift („Vidimus“) davon besitzen. Eine erhaltene Standeserhebung oder einen Gnadenakt vergisst kein Geschlecht (Familie). Alles andere („aus irgendwelchen Gründen in Vergessenheit geraten...“) ist fast immer unter der Rubrik „Familienmärchen“ einzuordnen. Wie auch immer. Zur Klärung dieser Frage ist eine intensive Nachforschung in Archiven, Bibliotheken, Museen u. genealogisch-heraldischen Vereinen notwendig.

 

In den meisten Fällen wird jedoch die Suche nach einem tatsächlich überlieferten Wappen erfolglos sein. Selbst wenn man auf ein Wappen stößt, das mit dem eigenen Namen verbunden ist, wird man zunächst einmal prüfen müssen, ob man überhaupt zur führungsberechtigten Familie gehört: Namensgleichheit ist nicht automatisch auch Wappengleichheit! Somit wird von der Mehrzahl, der an einem eigenen Familienwappen Interessierten über die Gestaltung und Annahme eines neuen Wappens nachgedacht werden müssen. Bei dem neuen Wappen ist vor Allem darauf zu achten, dass es nicht mit einem bereits bestehenden Wappen deckungsgleich ist oder ihm so ähnelt, dass es mit ihm verwechselt werden kann. Selbstverständlich sollten auch die heraldischen Regeln, speziell bezüglich der Farbgebung, genau befolgt werden. Die gleiche Schlichtheit wie bei den Farben empfiehlt sich auch bei den Symbolen, jede Überhäufung des Wappens mit einer Vielzahl von Symbolen ist unbedingt zu vermeiden. Die Ausarbeitung des neuen Familienwappens sollte nicht nur der Phantasie überlassen bleiben. Man ist gut beraten, wenn man als Laie die Hilfe eines Fachmanns in Anspruch nimmt. Ist ein neues Wappen fertig gestaltet, von einem Fachmann positiv begutachtet und von der Familie akzeptiert worden, stellt sich die Frage nach seiner Sicherung für kommende Generationen. Eine Möglichkeit dazu, die Eintragung in eine Wappenrolle, habe ich Ihnen bereits oben genannt. Es gibt, wie bereits mehrfach gemeldet, immer wieder Versuche sich Wappen einer Familie mit gleichem Namen anzueignen. Da auch in Ihrem konkreten Fall P. kein verwandtschaftliches Verhältnis zu dem ursprünglichen Wappenstifter den „Freiherren Burgstaller“, weder genealogisch, auch nicht örtlich, erst recht nicht rangmäßig („standesgemäß“ → hier in Millstatt urkundlich gesichert einfache unfreie Untertanen auf einer Bauernhube, dort freie Herren), nachzuweisen ist, hat die Verwendung und Führung dieses adeligen Wappens zu unterbleiben. Herr H. Prasch irrt bzw. schwindelt! http://www.genealogy.at/deutsch/kontakt.htm

Adresse: Hans Pawlik, Marchettigasse 5 Top 16, A-1060 Wien, Telefon: ++43/676/399 86 80 oder: Hans Pawlik, Villacher Strasse 1E, A-9010 Klagenfurt

 


Der Wappenschwindel - seine Werkstätten und ihre Inhaber: Ein Blick in die heraldische Subkultur

Herausgeber: Degener (1. Januar 1997)

Sprache: Deutsch

Nicht gebunden: 164 Seiten

ISBN-10: 3768670139 - ISBN-13: 978-3768670135

Zu den negativen Auswirkungen der zunehmend "globalisierten" kommerziellen Tätigkeiten auf den Gebieten der Heraldik und der Genealogie gehört auch die Irreführung der Interessenten für Familienkunde, Wappenkunde und Namensforschung.

So überschwemmen seit Jahr und Tag US-amerikanische Händler mit ihren Familien-Weltbüchern West- und Mitteleuropa, Südafrika, Australien und Neuseeland und bieten ihnen neben Adressen aus Telefonbüchern usw. auch Einheitswappen für alle Müller, alle Smith und alle Lefèvre an.

Indessen ist der Wappenschwindel eine Plage, mit der die familienbewußten Europäer seit mehr als 200 Jahren heimgesucht werden.

Auf dieses Unwesen ist zwar immer wieder warnend hingewiesen, dazu aber ist wenig Konkretes publiziert worden. Diesem Mangel hilft das vorliegende vom HEROLD/Berlin herausgegebene Werk aus der Feder des bekannten Heraldikers und Juristen Jürgen Arndt ab.

Es ermöglicht in einer zusammenfassenden Einleitung einen Überblick über die Methodik der Fälscher und in 40 Einzelbeiträgen mit Faksimiles der Schwindelprodukte genealogisch-biographische Angaben über ihre Hersteller und deren "Schaffensperioden" und eröffnet so die Möglichkeit der Erkennung und Identifizierung von Schwindelerzeugnissen.

Das Buch kostet 75€ plus Porto: Das bewusst kostengünstig gestaltete Werk gehört zum Rüstzeug aller Heraldiker, aller genealogischen Fachvereine sowie der Staatsarchive, Stadtarchive, Museen, Bibliotheken.

Es sollte auch den Justizbehörden und Verbraucherzentralen bei der Bekämpfung des aktuellen Wappenschwindels zur Verfügung

stehen.

 

Was auch immer geschieht: Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.

Erich Kästner